Wie ist mein Punktestand in Flensburg nach der Punktereform?
Die neue Punktereform ist seit dem 1.5.2014 wirksam. Wie kann ich jetzt meinen Punktestand in Flensburg ermitteln? Wer seinen Punktestand vor dem 1.5.2014 kennt, kann anhand der unten stehenden Tabel sehr einfach seinen neuen Punktestand sehen. Viele Verkehrsteilnehmer kennen ihren wirklichen Punktestand nicht. Der aktuelle Punktestand kann jederzeit beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erfragt werden. Das KBA stellt hier verschiedene Möglichkeiten einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister zur Vefügung.
Alte Punkte vor dem 1.5.2014 | Neue Punkte nach dem 1.5.2014 |
1 – 3 | 1 |
4 – 5 | 2 |
6 – 7 | 3 |
8 – 10 | 4 |
11 – 13 | 5 |
14 – 15 | 6 |
16 – 17 | 7 |
18 | 8 |
Es kann vorkommen, dass alte Punkte sogar gelöscht werden. Dies sind Punkte, die man für das Vergehen ohne Verkehrsgefährdung erhalten hat. Darunter fällt das Befahren einer Umweltzone ohne die Schadstoffplakette.
Wann verfallen meine Punkte?
Die gute Nachricht zuerst: alle Punkte verfallen. Die tilgungsfristen richten sich jedoch nach der Schwere des Verstoßes.
Die Verjährungsfristen sind wie folgt:
- schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt verfallen nach 2,5 Jahren
- besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten verfallen nach 5 Jahren
- Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten verfallen leider erst nach 10 Jahren
Unterschied zur Regelung vor dem 1.5.2014: die Punkteverjährung hängt NICHT von neuen Eintragungen ab. Eine Punktetilgung war vorher nur möglich, wenn keine neuen Punkte angesammelt wurden. Der große Vorteil ist, man weiß jetzt genau, wann die Punkte wieder gelöscht werden.
Ist der Punktestand zu hoch? Sie können jederzeit eine Punkteabbau vornehmen. Sprechen Sie uns an wenn Sie hierfür eine unverbindliche Beratung wünschen.