Infoveranstaltungen zum Abstinenznachweis

Sie haben Ihre Fahreignung wegen eines Alkohol- oder Drogendeliktes verloren? Häufig wird ein Abstinenznachweis von Ihnen verlangt. Wenn der Nachweis von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird, kann diese das Testverfahren bestimmen. Sofern kein bestimmter Nachweis vorgeschrieben ist, können Sie zwischen einer Haar- oder Urinanalyse wählen. Für die MPU wird ein lückenloser Abstinenznachweis für 3, 6 oder 12 Monate gefordert. Welcher Zeitraum trifft für Ihre Situation zu?
Im Juni finden unsere Informationsveranstaltungen rund um den Abstinenznachweis statt. Melden Sie sich rechtzeitig an, damit wir für Sie einen Platz reservieren. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos unv völlig unverbindlich und dauert ca. 60 Minuten. Die Veranstaltungen im Juni 2014 finden wie folgt statt:




Unser Tipp vorab:
Im Vorfeld des Abstinenznachweises sollten Sie unbedingt auf Alkohol und auch sogenannte „alkoholfreie“ Getränke völlig verzichten. Selbst alkoholfreie Getränke haben geringen Mengen von Alkohol. Sie tun sich selbst keinen Gefallen, wenn Sie während der Untersuchung zur MPU regelmässig Alkohol zu sich nehmen. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Drogen. Alkohol ist auch eine Droge – auch wenn dies in manchen Regionen Deutschlands als Grundnahrungsmittel angesehen wird. Diese Einstellung hilft Ihnen ebenfalls nicht, die medizinisch psychologische Untersuchung zu bestehen.