Der Blitz-Marathon war schon lange angekündigt. Trotzdem sind in der bundesweiten angelegten Geschwindigkeitskontrolle tausende Autofahrer der Polizei ins Netz gegangen. Grund für die Aktion sind die vielen Verkehrsopfer, die jährlich wegen überhöhter Geschwindigkeit ihr Leben verlieren. Nach dem Blitz-Marathon werden jetzt nach und nach die ersten Strafen ausgesprochen. Ärgerlich, wenn jetzt vielleicht sogar die Fahrerlaubnis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen wurde oder noch ein paar Punkte in Flensburg dazu gekommen sind.

Was tun, wenn die Fahrerlaubnis nach dem Blitz-Marathon in Gefahr ist?

Nutzen Sie unsere kostenlosen MPU Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren einen Beratungstermin, damit wir Ihre Situation eingehend analysieren können und die richtigen Maßnahmen einleiten können. Wir empfehlen Ihnen nichts eigenständig zu unternehmen. Wir raten Ihnen dringend von Billigangeboten Abstand zu nehmen. Leider haben wir hier in der Vergangenheit schon sehr viel schlechte Erfahrungen gemacht. Sie müssen hier nur doppelt bezahlen und den Führerschein haben Sie unter Umständen immer noch nicht. Nehmen Sie deshalb unsere MPU Beratung in Anspruch. Wir beraten Sie umfassend
Der Blitz-Marathon wird gegenwärtig zweimal jährlich bundesweit durchgeführt.

In Reutlingen wurde ein Raser mit Tempo 238 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer erwischt. Kurz nach dem „Tiefflug“ durfte er seinen Führerschein abgeben. Neben den unzähligen Rasern meinen es einige Verkehrsteilnehmer besonders gut am Tag des Blitz-Marathons und schleichen über die Straßen. So ist es im Enzkreis geschehen: ein Übervorsichtiger schlich mit Tempo 26 über die Straßen, obwohl hier Tempo 70 erlaubt ist. Der „Schleicher“ kassierte eine Verwarnung wegen unnötiger Behinderung des Verkehrs.

In der Sommerpause ist die Warnwestenpflicht, gültig ab dem 1.Juli 2014, etwas untergegangen. Im jedem Auto muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, welche der europäischen ISO-Norm 20471 entspricht. Bisher war bis zum 30. Juni 2014 das Mitführen einer Warnweste lediglich in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Für private Fahrzeuge galt bisher eine Empfehlung. Fahrzeuge, die regelmäßig Beifahrer mitführen, müssen zusätzliche Warnwesten für die Beifahrer vorhalten.
Die Warnweste sollte nach einem Unfall auf öffentlichen Straßen getragen werden. Eine Tragepflicht der Warnweste besteht nicht. Das Bundesverkehrsministerium verweist „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“.
Im „Ernstfall“, also bei einem Unfall, sollte die Warnweste schnell griffbereit sein. Als Aufbewahrungsort empfiehlt sich das Handschuhfach. Weniger empfehlenswert zur Aufbewahrung ist der Kofferraum.
Achten Sie beim Kauf der Warnweste auf die korrekte Bezeichnung und Ausführung. Auf der Verpackung finden Sie den Hinweis „Europäischen Norm EN ISO 20471:2013„. Alte Warnwesten verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Die neuen Warnwesten haben eine umlaufenden 5cm breiten Reflexstreifen an Front und Rücken und bestehen aus einem fluoreszierendes Material in gelber, orangener oder rot-orangener Farbe.

Bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht ist ein Bußgeld von 15€ fällig.

Der neue Bußgeldkatalog gilt seit dem 1.5.2014. Ein wesentlicher Punkt ist die Tatsache, dass weniger Punkte vergeben werden, dafür aber wesentlich höhere Strafen ausgesprochen werden. Zunächst sollten Sie Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg überprüfen. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, dass unsere Teilnehmer nicht den tatsächlichen Punktestand nach der neuen MPU-Reform kennen. Dies ist jedoch zwingend notwendig um die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Jeder einzelne Punkte hat nach der Reform wesentlich mehr Gewichtung.

<h1>Weniger Punkte – höhere Strafen</h1>

und einen Punkt zusätzlich!

  • alt
  • Handy am Steuer
  • Verstoß gegen Winterreifenpflicht
  • einfacher Vorfahrtsverstoß
  • Fahren ohne Zulassung
  • Anweisung eines Polizisten nicht befolgt
  • rechtswidriges Verhalten an Schulbussen
  • Kinder nicht ausreichend gesichert
  • TÜV oder HU mehr als 8 Monate abgelaufen
  • alt
  • 40€
  • 40€
  • 50€
  • 50€
  • 50€
  • 50€
  • 40€
  • 40€
  • neu
  • 60€
  • 60€
  • 70€
  • 70€
  • 70€
  • 70€
  • 60€
  • 60€

Dies ist lediglich ein kleiner Auszug des Bussgeldkatalogs. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bussgeldkatalog.