Die Punktereform und ein neuer Bußgeldkatalog werden zum 1.5.2014 wirksam. Dabei steht im Mittelpunkt der Reform das neue Punktesystem, welches bereits 2013 beschlossen wurde. Außerdem sind höhere Strafen für verschiedene Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgesehen. Der grundlegende Gedanke besteht darin, dass im wesentlichen solche Verstöße mit Punkten bestraft werden, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Einen neuen Namen wird es auch geben: die Verkehrssünderkartei wird in Fahreignungsregister umbenannt. Dies klingt wesentlich positiver.

Maximal 8 Punkte

Wichtigste Neuerung ist der Führerscheinentzug nach bereits 8 Punkten statt früher 18 Punkten. Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr gibt es nur noch 1 bis 3 Punkte (vorher teilweise bis zu 7 Punkte).

Alte Punkte werden übertragen

Schlechte Nachrichten für alle die Hoffnung für eine komplette Löschung der Punkte hatten: es wird nicht gelöscht, Punkte werden übertragen. Der neue Punktestand wird anhand von einer Tabelle umgerechnet.

Punkteabbau

Der Punkteabbau wird wesentlich übersichtlicher. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach zweieinhalb Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten sind nach zehn Jahren verjährt.

Datailierte Informationen zur neuen Punktereform sind bei dem Bußgeldkatalog aufgeführt.