Warnwestenpflicht ab dem 1.Juli 2014

Warnwestenpflicht

In der Sommerpause ist die Warnwestenpflicht, gültig ab dem 1.Juli 2014, etwas untergegangen. Im jedem Auto muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, welche der europäischen ISO-Norm 20471 entspricht. Bisher war bis zum 30. Juni 2014 das Mitführen einer Warnweste lediglich in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Für private Fahrzeuge galt bisher eine Empfehlung. Fahrzeuge, die regelmäßig Beifahrer mitführen, müssen zusätzliche Warnwesten für die Beifahrer vorhalten.
Die Warnweste sollte nach einem Unfall auf öffentlichen Straßen getragen werden. Eine Tragepflicht der Warnweste besteht nicht. Das Bundesverkehrsministerium verweist „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“.
Im „Ernstfall“, also bei einem Unfall, sollte die Warnweste schnell griffbereit sein. Als Aufbewahrungsort empfiehlt sich das Handschuhfach. Weniger empfehlenswert zur Aufbewahrung ist der Kofferraum.
Achten Sie beim Kauf der Warnweste auf die korrekte Bezeichnung und Ausführung. Auf der Verpackung finden Sie den Hinweis „Europäischen Norm EN ISO 20471:2013„. Alte Warnwesten verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Die neuen Warnwesten haben eine umlaufenden 5cm breiten Reflexstreifen an Front und Rücken und bestehen aus einem fluoreszierendes Material in gelber, orangener oder rot-orangener Farbe.

Bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht ist ein Bußgeld von 15€ fällig.