• MPU Beratung

    Der Führerschein ist für viele Menschen eine notwendige Grundlage zur Ausübung des Berufs. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann dies sehr schnell unangenehm werden. Nicht jeder Arbeitgeber hat Verständnis für einen Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers ist durchaus schon vorgekommen. Umso wichtiger, dass Sie jetzt sehr schnell handeln und umgehend eine professionelle MPU Beratung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie umfassend und leiten mit Ihnen gemeinsam die nötigen Schritte ein, damit Sie die medizinisch psychologische Untersuchung positiv bestreiten können. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Hilfe.

  • Punkteabbau

    Kraftfahrzeugführer können im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen, die seit dem 1.5.2014 gültig ist, Punkte abbauen. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ersetzt das bisherige Aufbauseminar für „punktauffällige Kraftfahrer“ und die verkehrspsychologische Beratung. Mit der freiwilligen Teinahme an einem FES können hier entsprechend Punkte abgebaut werden.

  • Abstinenznachweis

    Ein Abstinenznachweis kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein:

    • berufliche Abmahnungen durch den Arbeitgeber
    • Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr

    Das Nachweismaterial und die Länge des Abstinenznachweises gibt die Fahrerlaubnisbehörde vor. Wenn keine Nachweisanalyse vorgegeben wird, kann eigenmächtig zwischen Haar- und Urinanalyse entschieden werden. Wir führen die Probeentnahme ausschließlich mit autorisierten Personen durch.

  • Sozialkonzept

    Wer braucht ein Sozialkonzept? Jeder Automatenaufsteller, Gaststätten mit Glückspielgeräten, Spielhallen und Wettbüros brauchen zwingend ein Sozialkonzept. Grundlage dafür ist der Glücksspielstaatsvertrag, der die Spielsucht bekämpfen soll. Das Sozialkonzept ist verpflichtend und wird von den Behörden vollzogen. In einigen Bundesländern wird die Einhaltung des Gesetzes durch die entsprechende Behörden vollzogen. Es wurden schon Betriebe bei Nichteinhaltung geschlossen. Damit Ihnen keine Betriebsschließung droht benötigen Sie einen Sachkundenachweis, welcher das Aufstellen von Spielautomaten und Glücksspiel anbieten zu können, erlaubt. Einen Sachkundenachweis zur Vorlage bei der Behörde können Sie jederzeit von uns erhalten. Wir erstellen für Sie kostengünstig ein individuelles Sozialkonzept.