Wir informieren Sie in regelmäßig über alle Fragen zur MPU.

Bei Winterreifen gilt die O-Regel – von “O” bis “O”. Ein „O“ steht für Oktober das andere „O“ steht für Ostern. Experten empfehlen in diesem Zeitraum von Oktober bis Ostern Winterreifen auf dem PKW aufzuziehen. Nun war der Oktober in diesem Jahr doch sehr mild und der Reifenwechsel wird sich deutlich in den November oder gar in den Dezember verschieben. Der goldene Oktober ist nicht zu unterschätzen, denn auch hier sinken die Temperaturen. Besonders in der Nacht sinken die Temperaturen deutlich. Lassen Sie sich von dem schönen Herbstwetter nicht blenden, denn Sie sind verpflichtet auf Winterreifen zu montieren. Dadurch werden in den nächsten Monaten erheblich Wartezeiten in den Werkstätten erwartet. In Deutschland gibt es die Winterreifenpflicht. Wer im Winter ohne Winterreifen erwischt wird muss 60€ Bußgeld bezahlen und bekommt noch einen Punkt in Flensburg. Wer ohne Winterreifen einen Unfall verursacht, kann davon ausgehen, dass die Versicherung nicht den kompletten Schaden übernimmt. Wer sicher durch den Winter fahren will, sollte keine Risiko eingehen, die Winterreifen aufziehen und auch nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Tipp: vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt

Winterreifen von Oktober bis Ostern

Diese einfache Regel sollten sich alle Autofahrer zu Herzen nehmen. Sie ist einfach zu merken und es gibt keinen Grund die Winterreifen nicht rechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch zu montieren.

Sie haben Probleme und wegen der Winterreifenpflicht einen Punkt zu viel auf Ihrem Punktekonto in Flensburg? Nutzen Sie unsere Leistungen und melden sich zum Punkteabbau an.

Der Blitz-Marathon war schon lange angekündigt. Trotzdem sind in der bundesweiten angelegten Geschwindigkeitskontrolle tausende Autofahrer der Polizei ins Netz gegangen. Grund für die Aktion sind die vielen Verkehrsopfer, die jährlich wegen überhöhter Geschwindigkeit ihr Leben verlieren. Nach dem Blitz-Marathon werden jetzt nach und nach die ersten Strafen ausgesprochen. Ärgerlich, wenn jetzt vielleicht sogar die Fahrerlaubnis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen wurde oder noch ein paar Punkte in Flensburg dazu gekommen sind.

Was tun, wenn die Fahrerlaubnis nach dem Blitz-Marathon in Gefahr ist?

Nutzen Sie unsere kostenlosen MPU Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren einen Beratungstermin, damit wir Ihre Situation eingehend analysieren können und die richtigen Maßnahmen einleiten können. Wir empfehlen Ihnen nichts eigenständig zu unternehmen. Wir raten Ihnen dringend von Billigangeboten Abstand zu nehmen. Leider haben wir hier in der Vergangenheit schon sehr viel schlechte Erfahrungen gemacht. Sie müssen hier nur doppelt bezahlen und den Führerschein haben Sie unter Umständen immer noch nicht. Nehmen Sie deshalb unsere MPU Beratung in Anspruch. Wir beraten Sie umfassend
Der Blitz-Marathon wird gegenwärtig zweimal jährlich bundesweit durchgeführt.

In Reutlingen wurde ein Raser mit Tempo 238 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer erwischt. Kurz nach dem „Tiefflug“ durfte er seinen Führerschein abgeben. Neben den unzähligen Rasern meinen es einige Verkehrsteilnehmer besonders gut am Tag des Blitz-Marathons und schleichen über die Straßen. So ist es im Enzkreis geschehen: ein Übervorsichtiger schlich mit Tempo 26 über die Straßen, obwohl hier Tempo 70 erlaubt ist. Der „Schleicher“ kassierte eine Verwarnung wegen unnötiger Behinderung des Verkehrs.

In der Sommerpause ist die Warnwestenpflicht, gültig ab dem 1.Juli 2014, etwas untergegangen. Im jedem Auto muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, welche der europäischen ISO-Norm 20471 entspricht. Bisher war bis zum 30. Juni 2014 das Mitführen einer Warnweste lediglich in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Für private Fahrzeuge galt bisher eine Empfehlung. Fahrzeuge, die regelmäßig Beifahrer mitführen, müssen zusätzliche Warnwesten für die Beifahrer vorhalten.
Die Warnweste sollte nach einem Unfall auf öffentlichen Straßen getragen werden. Eine Tragepflicht der Warnweste besteht nicht. Das Bundesverkehrsministerium verweist „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“.
Im „Ernstfall“, also bei einem Unfall, sollte die Warnweste schnell griffbereit sein. Als Aufbewahrungsort empfiehlt sich das Handschuhfach. Weniger empfehlenswert zur Aufbewahrung ist der Kofferraum.
Achten Sie beim Kauf der Warnweste auf die korrekte Bezeichnung und Ausführung. Auf der Verpackung finden Sie den Hinweis „Europäischen Norm EN ISO 20471:2013„. Alte Warnwesten verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Die neuen Warnwesten haben eine umlaufenden 5cm breiten Reflexstreifen an Front und Rücken und bestehen aus einem fluoreszierendes Material in gelber, orangener oder rot-orangener Farbe.

Bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht ist ein Bußgeld von 15€ fällig.

Der neue Bußgeldkatalog gilt seit dem 1.5.2014. Ein wesentlicher Punkt ist die Tatsache, dass weniger Punkte vergeben werden, dafür aber wesentlich höhere Strafen ausgesprochen werden. Zunächst sollten Sie Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg überprüfen. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, dass unsere Teilnehmer nicht den tatsächlichen Punktestand nach der neuen MPU-Reform kennen. Dies ist jedoch zwingend notwendig um die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Jeder einzelne Punkte hat nach der Reform wesentlich mehr Gewichtung.

<h1>Weniger Punkte – höhere Strafen</h1>

und einen Punkt zusätzlich!

  • alt
  • Handy am Steuer
  • Verstoß gegen Winterreifenpflicht
  • einfacher Vorfahrtsverstoß
  • Fahren ohne Zulassung
  • Anweisung eines Polizisten nicht befolgt
  • rechtswidriges Verhalten an Schulbussen
  • Kinder nicht ausreichend gesichert
  • TÜV oder HU mehr als 8 Monate abgelaufen
  • alt
  • 40€
  • 40€
  • 50€
  • 50€
  • 50€
  • 50€
  • 40€
  • 40€
  • neu
  • 60€
  • 60€
  • 70€
  • 70€
  • 70€
  • 70€
  • 60€
  • 60€

Dies ist lediglich ein kleiner Auszug des Bussgeldkatalogs. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bussgeldkatalog.

Die neue Punktereform ist seit dem 1.5.2014 wirksam. Wie kann ich jetzt meinen Punktestand in Flensburg ermitteln? Wer seinen Punktestand vor dem 1.5.2014 kennt, kann anhand der unten stehenden Tabel sehr einfach seinen neuen Punktestand sehen. Viele Verkehrsteilnehmer kennen ihren wirklichen Punktestand nicht. Der aktuelle Punktestand kann jederzeit beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erfragt werden. Das KBA stellt hier verschiedene Möglichkeiten einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister zur Vefügung.

Umrechnung bestehender Punkte
Alte Punkte vor dem 1.5.2014Neue Punkte nach dem 1.5.2014
1 – 31
4 – 52
6 – 73
8 – 104
11 – 135
14 – 156
16 – 177
188

Es kann vorkommen, dass alte Punkte sogar gelöscht werden. Dies sind Punkte, die man für das Vergehen ohne Verkehrsgefährdung erhalten hat. Darunter fällt das Befahren einer Umweltzone ohne die Schadstoffplakette.

Wann verfallen meine Punkte?
Die gute Nachricht zuerst: alle Punkte verfallen. Die tilgungsfristen richten sich jedoch nach der Schwere des Verstoßes.
Die Verjährungsfristen sind wie folgt:

  • schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt verfallen nach 2,5 Jahren
  • besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten verfallen nach 5 Jahren
  • Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten verfallen leider erst nach 10 Jahren

Unterschied zur Regelung vor dem 1.5.2014: die Punkteverjährung hängt NICHT von neuen Eintragungen ab. Eine Punktetilgung war vorher nur möglich, wenn keine neuen Punkte angesammelt wurden. Der große Vorteil ist, man weiß jetzt genau, wann die Punkte wieder gelöscht werden.

Ist der Punktestand zu hoch? Sie können jederzeit eine Punkteabbau vornehmen. Sprechen Sie uns an wenn Sie hierfür eine unverbindliche Beratung wünschen.

Die Punktereform und ein neuer Bußgeldkatalog werden zum 1.5.2014 wirksam. Dabei steht im Mittelpunkt der Reform das neue Punktesystem, welches bereits 2013 beschlossen wurde. Außerdem sind höhere Strafen für verschiedene Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgesehen. Der grundlegende Gedanke besteht darin, dass im wesentlichen solche Verstöße mit Punkten bestraft werden, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Einen neuen Namen wird es auch geben: die Verkehrssünderkartei wird in Fahreignungsregister umbenannt. Dies klingt wesentlich positiver.

Maximal 8 Punkte

Wichtigste Neuerung ist der Führerscheinentzug nach bereits 8 Punkten statt früher 18 Punkten. Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr gibt es nur noch 1 bis 3 Punkte (vorher teilweise bis zu 7 Punkte).

Alte Punkte werden übertragen

Schlechte Nachrichten für alle die Hoffnung für eine komplette Löschung der Punkte hatten: es wird nicht gelöscht, Punkte werden übertragen. Der neue Punktestand wird anhand von einer Tabelle umgerechnet.

Punkteabbau

Der Punkteabbau wird wesentlich übersichtlicher. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach zweieinhalb Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten sind nach zehn Jahren verjährt.

Datailierte Informationen zur neuen Punktereform sind bei dem Bußgeldkatalog aufgeführt.